AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2487ca96-8625-4df7-b992-fb7440dad673) · Abgerufen am 26.08.2026 13:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2487ca96-8625-4df7-b992-fb7440dad673/

Modernisierung Gymnasium Adolfinum - Herstellung einer Interimsschule

Notice-ID: 2487ca96-8625-4df7-b992-fb7440dad673 · Procedure-ID: 89b05a13-20ff-42f8-89ed-50f944389160

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Schaumburg - Vergabestelle, Stadthagen
Veröffentlicht
10.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44211100 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Hochbauamt des Landkreises Schaumburg plant die Sanierung des Gymnasiums Adolfinum in Bückeburg in 4 Bauabschnitten. Dazu soll gemäß anliegender Planung eine eingeschossige Containeranlage als Interimsschule auf dem Multisportfeld hinter der Sporthalle aufgestellt und für 5 Jahre zzgl. Verlängerungeoptionen gemietet werden. Alternativ kann eine 2-geschossige Containeranlage mit dem gleichen Raumprogramm angeboten werden, wenn entsprechende Zulassungen vorliegen und eine Genehmigungsfähigkeit in gleicher Zeit möglich ist. Dazu sind entsprechende Referenzen zu benennen.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 12× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).