AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 16:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24cb4023-5eb5-4c32-9bcd-0d17e45f45cd/

Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Arbeitsplatz

Notice-ID: 24cb4023-5eb5-4c32-9bcd-0d17e45f45cd · Procedure-ID: 9bebf3cd-5260-4657-9701-5147297e6c50

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Stammdaten

Auftraggeber
Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Mainz
Veröffentlicht
13.03.2026
Frist (Submission)
15.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30210000
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragswert (geschätzt)
75.660.872 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert. In den Losen C.16 bis C.25 sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können.

Lose

33 Lose (max. 33 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
22.05.2026
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).