AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 07:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25137004/

Anmietung Kopierer - mit Austausch alter Technik und Weiterführung bestehender Geräte

Notice-ID: 25137004

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH
Veröffentlicht
20.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Anmietung Kopierer - mit Austausch alter Technik und Weiterführung bestehender Geräte 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH; Bereich/Abteilung: Digitaler Service/ IT; Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; PLZ: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: Deutschland; E-Mail: DAVID.KLIX@SWB-W.de; Internet-Adresse: https://sw-bitterfeld-wolfen.de/ 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A; Vergabenummer: 2026_02_VG00004 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 30121430-6; Art und Umfang der Leistung: Anmietung Kopierer mit Integration in die IT-Landschaft - dabei Austausch Technik ohne Support und Weiterführung der Anmietung bei Geräten mit Support 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Kundenzentrum Bitterfeld; Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; PLZ: 06766; Ort: Bitterfeld; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: 01.04.2026 - 31.03.2031 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: RICOH DEUTSCHLAND GmbH; Straße, Hausnummer: Vahrenwalder Straße 315; PLZ: 30179; Ort: Hannover; Land: Deutschland 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 23.09.2026 Bürotechnik

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).