AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 17:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25167096/

Transparenzbekanntmachung: Ersatzbeschaffung Narkosegerät

Notice-ID: 25167096

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung: Ersatzbeschaffung Narkosegerät; Vergabenummer: EBKLK/Anästhesie WOH/Dräger/20260311; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel; Straße, Hausnummer: Am Kleinen Ofenberg 1; PLZ: 34466; Ort: Wolfhagen; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb - UVgO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Lieferung eines Narkosegeräts 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Kreisklinik Wolfhagen; Straße, Hausnummer: Am Kleinen Ofenberg 1; PLZ: 34466; Ort: Wolfhagen; Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 33170000-2; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Lieferung eines Narkosegeräts 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: April 2026 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 30.06.2026 9. Dokumente: - Medizintechnik

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).