AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 07:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25210074/

Transparenzbekanntmachung Rotationsautoklav

Notice-ID: 25210074

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochschule Anhalt
Veröffentlicht
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung Rotationsautoklav; Vergabenummer: FM22/26; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Hochschule Anhalt; Straße, Hausnummer: Bernburger Straße 55; PLZ: 06366; Ort: Köthen; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb - UVgO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rotationsautoklav 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Hochschule Anhalt; PLZ: 06366; Ort: Köthen; Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 33191110-9; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Angeschafft werden soll ein Autoklav, welcher sowohl statisch, pendelnd und rotierend betrieben werden kann, um Lebensmittel, insbesondere Fleisch, Wurst und Fisch, in unterschiedlichen Verpackungen zu pasteurisieren bzw. zu sterilisieren. 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 06/26 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 19.04.2026 9. Dokumente: - Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).