AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25232172/

Malerarbeiten nach DIN 18 363 - Vergabe-Nr.: 297/2026

Notice-ID: 25232172

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin - Mail: ramona.piko@bbr.bund.de
Veröffentlicht
15.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
CPV-Code
45442110-1 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die vorstehende Veröffentlichung dient a usschließlich der für den Auftraggeber vorgeschriebenen Information nach §20 Abs. 4 VOB/A. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Es handelt sich um eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungnach VOB. Blücher-Kaserne,Sakrower Landstr. 100, 14089 Berlin Art und Umfang der Leistung: Malerarbeiten nach DIN 18 363 Beschichtung entfernen, nicht schadstoffbelastet, Wand Putz,Dispersionsfarbe laden LKW AN, ges. Vergüt. Entsorg1380,00 m² Kreidende Schicht entfernen nicht schadstoffbelastet,Wand Putz Leimfarbe, laden LKW AN ges. Vergüt. Entsorg680,00 m² Schutzabdeckung Bodenfläche Vlies herstellen und beseitigen1100,00 m² Wand innen Putz Dispersions-Spachtelmasse 2x spachteln1480,00 m² Flächenarmierung Vlieseinlage Zellulose-Polyester Armierungsmassedispersionsgeb. Decke310,00 m² Absanden fluatieren nachwaschen Wand Putz1480,00 m² Grundbeschichtung Wand Putz Dispersionsputz-GBS 1480,00 m² Erstbeschichtung Wand Putz Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe 1480,00 m² Grundbeschichtung Decke Putz Dispersionsfarbe-GBS710,00 m² Überholungsbeschichtung Decke Putz Dispersionsfarbe710,00 m² Ausführungsbeginn 06/2026 Ausführungsende 10/2026 Malerarbeiten nach DIN 18 363

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).