Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A zu machen: 1. Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung": Angaben zum Unternehmen, zum Unternehmenssitz, zur Rechtsform, zur Gründung, Anzahl der Mitarbeiter, Angaben zur Qualifizierung der Mitarbeiter, Angaben zum Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Aus-und Weiterbildung.