AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 13:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25279816/

Verlagsdienstleistung für zwei Tagungspublikationen für das Interreg-Projekt: „Kulturelles Erbe des Vogt- und Egerlandes“

Notice-ID: 25279816

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Chemnitz
Veröffentlicht
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOL (Lieferungen/DL)

Beschreibung

Der Auftraggeber Technische Universität Chemnitz, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 3.5-020/26 zu der am 09.04.2026 10:34 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3363004) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Verlagsdienstleistung für zwei Tagungspublikationen für das Interreg-Projekt: „Kulturelles Erbe des Vogt- und Egerlandes“" folgendes bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informiere ich Sie, dass die Ausschreibung Vergabe-Nr.: 3.5-020/26 "Verlagsdienstleistung für zwei Tagungspublikationen" gemäß § 17 Abs. 1 c VOL/A aufgehoben wird, da sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat. Die Vergabe des Auftrages erfolgt in Kürze im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens (Öffentliche Ausschreibung). Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Für den Rektor Der Kanzler Im Auftrag Lerch Sachbearbeiterin Beschaffung ___________________________ Franziska Lerch Abteilung 3.5 - Beschaffung Dezernat 3 Technische Universität Chemnitz Carolastraße 8 09111 Chemnitz Germany Tel: +49 371 531-12350 ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de www.tu-chemnitz.de Verlagsdienste/ Pressedienste

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).