AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 18:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25315204/

8198 Neubau Wohnhaus mit Tagesförderstätte in Bietigheim (Baden), Kunststofffenster mit Rollläden

Notice-ID: 25315204

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Stammdaten

Auftraggeber
Johannes-Diakonie Mosbach
Veröffentlicht
06.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Johannes-Diakonie Mosbach, Neckarburkener Straße 2-4, 74821 Mosbach, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 8198 - 032 zu der am 22.04.2026 11:30 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3370176) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "8198 Neubau Wohnhaus mit Tagesförderstätte in Bietigheim (Baden), Kunststofffenster mit Rollläden" folgende Berichtigung bekannt: Die Angebotsfrist wurde auf 22.05.2026 verlegt, da diesbezüglich in den Vergabeunterlagen unterschiedlichen Angaben waren. Die beiden KEV-Formulare ( 110.1 und 115.1), auf denen noch der ursprüngliche Abgabetermin steht, werden hier ebenfalls hochgeladen und ersetzen die beiden anderen komplett. Zudem hier noch Hinweise zum LV: Betrifft Titel 03, Pos. 01.03.1 bis Pos. 01.03.4: Für den Anwendungsbereich der absturzsichernden Befestigung von Geländern an Fensterrahmenprofilen sind baurechtlich ausschließlich Befestigungssysteme mit einer entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ/aBG) zulässig. Nach aktuellem Stand stehen hierfür lediglich die folgenden beiden zugelassenen und verwendbaren Systeme zur Verfügung: • FeBaTec Fenster und Bauelementetechnik GmbH – Fix Max Befestigungssysteme Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aBG Z 14.4 884) • Abel Metallsysteme GmbH & Co. KG – Cavus Dübel Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aBG Z 14.4 894) Andere in der Ausschreibung genannte Befestigungsmittel, wie z. B. Fassadenschrauben FABA®, sind – auch wenn diese über eine ETA 10/0184 verfügen – für den genannten Anwendungsfall nicht bauaufsichtlich abgedeckt, da sich die ETA nicht auf die Befestigung zwischen Fensterprofil und absturzsichernder Umwehrung bezieht. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, eines der beiden oben genannten Systeme, anzubieten um baurechtlich eindeutig und rechtssicher zu bleiben. Gleichwertige Befestigungen sind nur zulässig, sofern für diese eine entsprechende allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ/aBG) vorliegt. Mit freundlichen Grüßen meurer architektur Fenster/ Türen (Kunststoff),Sonnenschutzeinrichtungen (außen)

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).