AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 14:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25393286/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Starterbatterien für die Bayerische Polizei

Notice-ID: 25393286

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP)
Veröffentlicht
26.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
31400000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
VOL (Lieferungen/DL)

Beschreibung

Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt, auf Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung einiger Verbände der Bayerischen Polizei (Polizeipräsidien mit nachgeordneten Dienststellen sowie Sonderverbände der Bayerischen Polizei) sowie des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz mit Starterbatterien (Blei-Säure-Batterien, AGM-Batterien, Starter- und Versorgerbatterien, Motorrad-Gel-Batterien etc.) abzuschließen. Insgesamt sind ca. 60 Abnahmestellen mit den Artikeln zu versorgen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag. Eine Unterteilung in Lose erfolgt nicht. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, nicht jedoch vor dem 01.07.2026, und endet zum 30.06.2027. Es besteht die Möglichkeit der 1-maligen Verlängerung um 1 Jahr. Nach Ablauf der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 2 Jahren endet der Vertrag zum 30.06.2028 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Starterbatterien für die Bayerische Polizei

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).