AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 22:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25406692/

LAP A&E Maßnahmen für die geplante OU Geesthacht (A25)

Notice-ID: 25406692

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Veröffentlicht
29.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die geforderte Leistung umfasst die Erarbeitung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) für Ersatz- und Ausgleichsmaßnamen auf Grundlage der Genehmigungsplanung im Bereich der geplanten Ortsumgehung Geesthacht (A25) bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für das Zusammenstellen von Vergabeunterlagen. Das umfasst das textliche und zeichnerische Darstellen der landschaftspflegerischen Maßnahmen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (Leistungsphase 5). Im Rahmen der Leistungsphase 6 (Vorereitung der Vergabe) werden durch den Auftragnehmer die Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen mit genauen Mengenermittlung für die geplante Ausführung von CEF-Maßnahmen aufgestellt. Der zeitliche Rahmen sieht vor, dass die angefragte Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und die vorbereiteten Vergabeunterlagen (Leistungsphase 6) etwa bis Ende März 2027 vorgelegt werden. Beginn der Umsetzung der Ausführungsplanung ist für das Jahr 2027/2028 angesetzt. Bei Umsetzung der Ausführungsplanung wird die Bauüberwachung durch den Auftragnehmer gemäß (Leistungsphase 8) durchgeführt. Die sich an die Ausführung der Planung anschließende Objektbetreuung (Leistungsphase 9) wird ebenfalls durch den Auftragnehmer durchgeführt. LAP

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).