AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2569ca9a-71a3-4cf4-8269-cbf55cdc36e5) · Abgerufen am 12.10.2026 09:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2569ca9a-71a3-4cf4-8269-cbf55cdc36e5/

Service- und Wartungsleistungen für das Telekommunikationssystem einschließlich Applikationen und Software-Assurance-Leistungen des Landtages Sachsen-Anhalt

Notice-ID: 2569ca9a-71a3-4cf4-8269-cbf55cdc36e5 · Procedure-ID: 70e1c32d-0280-4cc8-a991-b40c8f961305

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
01.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines neuen Service- und Wartungsvertrags einschließlich Software Assurance für das bestehende Kommunikationssystem OpenScape 4000 und die damit verbundenen Applikationen des Auftraggebers. Der Leistungsumfang beinhalt folgende Leistungsbereiche: - Störungsannahme und Störungsmanagement - Remote-Service - Onsite-Service - Ersatzteildienst für vertraglich umfasste Systemhardware - regelmäßige Softwarepflege und Einbringen von Updates (im Rahmen des ange-fragten Technikereinsatzkontingentes bzw. auf Abruf) - vereinbarte Software-Assurance-Leistungen - individuelle Zusatzleistungen auf Abruf nach gesonderter Vergütung - Mitwirkung bei der geordneten Übergabe vom bisherigen auf den neuen Dienstleister

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Unify Communications and Collaboration GmbH & Co.KG Otto-Hahn-Ring 6 81739 München
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).