AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/auftraege/suche-ueber-vergabestellen/Landratsamt%2520Bautzen/3417423) · Abgerufen am 22.08.2026 23:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25729108/

Baumpflege 2026 im Landkreis Bautzen, Los 4 Straßenmeisterei Königsbrück

Notice-ID: 25729108

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Bautzen
Veröffentlicht
20.08.2026
Frist (Submission)
05.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 26 234 7 zu der am 08.07.2026 06:36 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3417423) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Baumpflege 2026 im Landkreis Bautzen, Los 4 Straßenmeisterei Königsbrück" folgendes bekannt: Die Ausschreibung kann nach § 17 Abs. 1 VOB/A aufgehoben werden, wenn nach Nr. 3 schwerwiegende Gründe bestehen. Begründung: Es wurde nur ein Angebot zum Submissionstermin am 05.08.2026 über eVergabe eingereicht. Dieses Angebot überschreitet den Kostenrahmen für diese Leistung um ein Vielfaches. Die haushaltsrechtlich dafür vorgesehenen Mittel stehen in diesem Umfang nicht zur Verfügung. Die Vergabe ist damit aufzuheben. Es wird beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren, ggf. mittels Teillose getrennt nach Bundes,- Staats,- und Kreisstraßen, durchzuführen. Baumkontrolle/ Baumpflege

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).