AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/95a6a923-646b-47d7-8c43-9da3a0c5a51e) · Abgerufen am 26.09.2026 18:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25831942/

E_3150_PR1291703 - Grafikkarte (GPU) RTX Pro 6000 Blackwell (96GB)

Notice-ID: 25831942

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer Institut FOKUS
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
30.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
VOL (Lieferungen/DL)

Beschreibung

Fraunhofer FOKUS beabsichtigt die Beschaffung von 8 GPU-Grafikkarten zum Training, Fine-Tuning sowie zur Inferenz neuster, sowie eigener KI-Modelle sowie zur Auswertung und Feinabstimmung vorhandener KI-Modelle. Speziell die Verarbeitung institutionseigener Daten, sowie die Verarbeitung sensibler Daten als Trainingsmaterial erfordert eine vollständig cloud-unabhängige, souveräne und lokale Recheninfrastruktur. Im Rahmen dieser Bedarfsanforderung sollen die bestehenden Rechenkapazitäten des Rechenzentrums am Fraunhofer FOKUS durch die Beschaffung zusätzlicher GPU-Grafikkarten erweitert werden. Die neuen GPU-Karten müssen sich nahtlos in die bestehende GPU-Serverlandschaft integrieren lassen. Dies ist erforderlich, um eine fehlerfreie und stufenlose Skalierung der verfügbaren Rechenkapazitäten zu gewährleisten, die für die Durchführung KI-basierter Simulationsszenarien im SIRIOS-Lab zwingend notwendig ist. Diese sollen in ein bereits bestehendes Rack integriert werden. E_3150_PR1291703 - Grafikkarte (GPU) RTX Pro 6000 Blackwell (96GB)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).