AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 06:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2595e3f2-e6a6-48af-91ff-aecff826d949/

Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Mäh- und Lauberntearbeiten in den Erholungsgebieten des Landkreises München

Notice-ID: 2595e3f2-e6a6-48af-91ff-aecff826d949 · Procedure-ID: 1a15f908-36a1-4ff3-925d-dd4093ed45e7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt München, 81541
Veröffentlicht
08.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Durchführung von Mäh- und Lauberntearbeiten sowie Einebnen von Maulwurfshügeln in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See und Unterföhringer See. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild und für die Nutzung der Liegewiesen durch Badegäste sind Liegewiesen, Parkplätze, Bolzplätze, Entwässerungsgräben und Straßenränder in gewissen Abständen zu mähen bzw. zu mulchen. Vor einem Mähgang sind ggf. vorhandene Maulwurfshügel einzuebnen. Ab Beginn des Laubfalls sind Ansammlungen von Laub zu entfernen und das gesammelte Laub ist zu entsorgen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2024

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Klinger GmbH
Vertragsabschluss
18.12.2023
Zuschlagsentscheidung
05.12.2023

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).