AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme: Ziele setzen und erreichen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat, Schleswig
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- Frist (Submission)
- 23.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85312510 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Bereitschaft zur Mitarbeit im Integrationsprozess und die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit durch die Entwicklung individueller Ziele und die Unterstützung bei der Zielerreichung. Mit den Teilnehmenden sollen Ziele erarbeitet werden, die den Integrationsprozess fördern und für die TN attraktiv wie auch realistisch erreichbar sind. So soll die Motivation des Einzelnen gesteigert und die Perspektiventwicklung ermöglicht werden. Die Erreichung eines individuellen Ziels wird durch den Auftragnehmer unterstützt. Durch neue Perspektiven und Erfolgserlebnisse über (Teil-)Ziele soll die Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden gestärkt werden, um so Vermittlungshemmnisse nachhaltig abzubauen und eine folgende Heranführung an den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2026
- Ende
- 30.06.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.