AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/261088f9-17ac-49e1-b830-5b94d1c1df67/

Planung OLA Lph. 1-2 (opt. Lph. 3, 6, 7) Starnberg-Tutzing Str. 5504, Str. 5453 Los 1-3

Notice-ID: 261088f9-17ac-49e1-b830-5b94d1c1df67 · Procedure-ID: b2aa22ca-15b9-4c2c-8cfb-ebfde15068d6

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
19.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Zwischen Starnberg (MST) und Tutzing (MTZ) sollen die abgängigen Oberleitungsanlagen auf den Strecken 5504 (km 26,3 bis 40,5) und 5453 (km 0 bis 0,9) nach dem heute gültigen Regelwerk erneuert werden. Der Bereich umfasst die beiden Bahnhöfe Starnberg und Tutzing sowie die dazwischenliegende freie Strecke. Die Erneuerungen sollen im Jahr 2029 realisiert werden. Einhergehend mit der OLA-Erneuerung sollen Querfelder aufgelöst werden, sowie die tangierenden Projekte vor allem im Bf Starnberg berücksichtigt werden.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
16.03.2026
Ende
31.08.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.02.2026
Zuschlagsentscheidung
29.01.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).