AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/26c15498-e6e1-42ed-84a9-43c59d75ae43/

KI gestütztes Medienmonitoring

Notice-ID: 26c15498-e6e1-42ed-84a9-43c59d75ae43 · Procedure-ID: 217f4226-751c-4ee3-8e66-ab218d6587ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10), Berlin
Veröffentlicht
05.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92400000 — Freizeit und Kultur
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
12.908.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Bereitstellung/Erstellung und Betreuung einer digitalen Plattform/Saas-Lösung für ein umfassendes mediengattungsübergreifendes Medienmonitoring samt integrierter Medienanalyse für die Deutsche Bahn AG. Künstliche Intelligenz (KI) soll dabei einbezogen werden, um Prozesse zu beschleunigen, Inhalte zu aggregieren, Analysen zu vertiefen und den Einbezug größerer Volumina an Medien zu ermöglichen. Als „Media-Intelligence-Berater“ muss der Auftragnehmer im Dialog mit dem Auftraggeber die über das Medienmonitoring generierten Ergebnisse kuratieren, interpretieren und in definierte Analyse-, Redaktions- und Berichtsformate überführen sowie auf Wunsch des Auftraggebers Ad-hoc Analysen erstellen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Rücknahme durch Nachprüfungsstelle

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).