AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-weite Vergabe im offenen Verfahren der Unterhaltsreinigung sowie der Vertretungsreinigung der städtischen Reinigungskräfte bei Ausfallzeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Mülheim an der Ruhr
- Veröffentlicht
- 14.08.2024
- Frist (Submission)
- 19.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 1.033.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Unterhaltsreinigung der städt. Objekte im Los Dümpten — Unterhaltsreinigung der städt. Objekte im Los Holthausen — Unterhaltsreinigung der städt. Objekte im Los Saarn — Unterhaltsreinigung der städt. Objekte im Los Styrum
Lose
4 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los Dümpten
- Geschätzter Wert
- 380.000 €
Los 2 — Los Holthausen
- Geschätzter Wert
- 197.000 €
Los 3 — Los Saarn
- Geschätzter Wert
- 174.000 €
Los 4 — Los Styrum
- Geschätzter Wert
- 282.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 46 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.09.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).