AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/27918d42-eb2e-4bdd-a6ea-b3bce6cc11c1/

Planungsleistung Umbau WVG - Betriebsgelände

Notice-ID: 27918d42-eb2e-4bdd-a6ea-b3bce6cc11c1 · Procedure-ID: d7676bec-e884-4ab5-9ae8-f3a6553f7ae7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Wolfsburg AG, Wolfsburg
Veröffentlicht
11.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
3.223.752 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungsleistung für den Betriebshofumbau. Im Rahmen der ausgeschriebenen Planung soll ein umfängliches Betriebshofausbaukonzept bis zur vollständigen Flottenumstellung entwickelt werden. Die Umsetzung des Konzepts soll (soweit wirtschaftlich sinnvoll und technisch machbar) schrittweise parallel zur Flottenumstellung erfolgen. Ausgehend vom Status quos der Betriebshofinfrastruktur ergibt sich die Beschreibung des künftigen Soll-Zustands, woraus sich Anforderungen für die ausgeschriebenen Planungsleistungen sowie Meilensteine der Projektumsetzung ergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
30.11.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.11.2025
Zuschlagsentscheidung
29.10.2025
Angebotsspanne
3.223.752 – 3.695.332 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).