AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 18:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/279da219-0160-4fc9-ab5b-276ba645a1eb/

Dienstleistungskonzession für die Schulspeisung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt (Oder) und Vollverpflegung des Sportinternates der Stadt Frankfurt (Oder), Lose 1 bis 3

Notice-ID: 279da219-0160-4fc9-ab5b-276ba645a1eb · Procedure-ID: d6852f5e-5019-4212-a90a-b507ced6e966

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Frankfurt (Oder)
Veröffentlicht
23.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dienstleistungskonzession für die Schulspeisung Stadt Frankfurt (Oder) - an Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt (Oder) und Vollverpflegung des Sportinternates der Stadt Frankfurt (Oder), - Insgesamt 14 Schulen in der Stadt Frankfurt (Oder) - Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) sowie von Vollverpflegung Los 1: diverse Grundschulen und ein Gymnasium Los 2: Diverse Grundschulen und weiterführende Schulen Los 3: Sportschule und Internat

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).