AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 15:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/27c5c2bb-379c-43b1-a13e-8e98b7e25bbd/

Trennerleistungen (SEV) Linie 18 im Bereich Köln-Klettenberg bis Bonn (Aug 2026)

Notice-ID: 27c5c2bb-379c-43b1-a13e-8e98b7e25bbd · Procedure-ID: d0b5c83d-4e7b-4c33-8f08-c1f95255aca1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln
Veröffentlicht
01.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Vom voraussichtlich 10.08.2026 Betriebsbeginn (ca. 3:00 Uhr) bis voraussichtlich zum 31.08.2026 Betriebsschluss (ca. 3:00 Uhr) wird der Streckenabschnitt der Linie 18 zwischen Köln-Klettenbergpark bis Bonn Hbf in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Zur Aufrechterhaltung des Mobilitätsangebotes wird deshalb Schienenersatzverkehr (SEV) mit Gelenkomnibussen benötigt, der in folgende drei Lose aufgeteilt ist: Los 1: Abschnitt Köln-Klettenbergpark bis Bonn Hbf MO-SO: jeden Tag 5 Busse Los 2: Abschnitt Köln-Klettenbergpark bis Bonn Hbf MO-SA: jeden Tag 2-4 Busse SO: 4 Busse Los 3: Abschnitt Köln-Klettenbergpark bis Schwadorf MO-SA: jeden Tag 2-5 Busse SO: 2-4 Busse

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
31.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
115 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).