AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 01:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/28f708aa-b005-4a34-a318-d156b0f5cdc2/

Digi BZ Teil V - Ausstattung KFZ-Werkstatt 8

Notice-ID: 28f708aa-b005-4a34-a318-d156b0f5cdc2 · Procedure-ID: 2dc8652a-1e3b-4897-8bc9-aa35b710d62f

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Koblenz, Koblenz
Veröffentlicht
06.12.2024
Frist (Submission)
08.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
43800000 — Bergbau- und Bohrgeräte
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
266.222 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Ausstattungsgegenständen für die KFZ-Werkstatt 8

Lose

8 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Schulungsfahrzeug 1

Geschätzter Wert
42.415 €

Los 2 — Schlungsfahrzeug 2

Geschätzter Wert
39.146 €

Los 3 — Schulungsfahrzeug 3

Geschätzter Wert
66.765 €

Los 4 — Fahrzeugdiagnose

Geschätzter Wert
56.787 €

Los 5 — Fahrzeugvermessung

Geschätzter Wert
28.236 €

Los 6 — Netzwerkadapter

Geschätzter Wert
691 €

Los 7 — Batterie-Servicegerät

Geschätzter Wert
7.950 €

Los 8 — Medientechnik

Geschätzter Wert
24.232 €

Vertragslaufzeit

Beginn
11.02.2025
Ende
31.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Geschäftsstelle, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).