AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 07:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/299f609e-55f2-45ed-b9cd-5bc5423205fd/

Wartungs- und Prüfleistungen an Brandmeldeanlagen in Schleswig-Holstein, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock (Vergabenummer VOEK 275-24)

Notice-ID: 299f609e-55f2-45ed-b9cd-5bc5423205fd · Procedure-ID: 00969030-1321-4ad8-a456-bb43126fa374

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
16.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50711000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
911.027 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wartung, Inspektion, Begehung, DGUV-Prüfung an BMA, Melder- und Akkutausch, kleine Instandsetzungen, Sachverständigenprüfungen und besondere Leistungen (Software-Updates, Beratung Bedienung für BMA, Dokumentation) - des Herstellers Notifier - Los 1, 2 Brandmeldezentralen - des Herstellers Bosch - Los 2, 1 Brandmeldezentrale - des Herstellers Esser - Los 3, 10 Stück BMA, Typ IQ8 control M und 6 Stück BMA, Typ IQ8 control M - der Hersteller RCS und Hekatron - Los 4, 1 Stück Typ Vares 1500 (RCS) Sprachalarmierungssystem, verbunden mit BMA, Typ Integral TZ EvoxX MF (Hekatron),

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
04.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).