AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betontechnologische Beratungsleistung für die untertägigen Arbeiten / Revision QS-Programms inkl. deren Umsetzung sowie der Einsatz von Pumpversatz mit Konrad Haufwerk
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine
- Veröffentlicht
- 25.01.2024
- Frist (Submission)
- 21.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Auf der Schachtanlage Konrad werden von vertraglich gebundenen Bau-Argen untertägige Ingenieurbauwerke erstellt. Durch BGE-eigenes Personal werden zusätzlich Streckensanierungen und –erweiterungen durchgeführt, bei welchem Spritzbeton als Ausbauelement zum Einsatz kommt. Zur Einhaltung und Überwachung dieser Betonarbeiten unter Tage und der fachgerechten und qualitätsüberwachten Ausführung initiierte die BGE als Auftraggeber ein eigenes, für alle untertägigen Baumaßnahmen bindendes QS-Programm, welches erweitert und angepasst werden soll. Ziel weiterer Maßnahmen ist es, die noch nicht abgeschlossene Umstellung der Spritzbetontechnologie vom Trocken- auf das Nassspritzverfahren, insbesondere für neue Baustellen bei Fremdvergabe und der betriebsinternen Anwendung, weiter betontechnologisch zu unterstützen. Bei Inbetriebnahme einer betriebseigenen Betonmischanlage sind zusätzlich betontechnologische Beratungsleistungen erforderlich. Für die Herstellung und die Verwendung von Pumpversatz unter Verwendung von Konrad Haufwerk werden spezielle fachspezifische Hilfestellungen notwendig.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.