AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/VMPSatellite/notice/CXWSYY6DYR7E3XLF/documents) · Abgerufen am 20.10.2026 06:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2b13e3b8-40a2-4639-bd84-884ed0ff4bc0/

Weiterentwicklung Projektmanagementleistung der Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen "Radnetz Deutschland

Notice-ID: 2b13e3b8-40a2-4639-bd84-884ed0ff4bc0 · Procedure-ID: 5ec81de8-a947-45c8-ba3d-eeca8aba4ecf

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Logistik und Mobilität, Köln
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (Submission)
23.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79342000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Projekt- und Kommunikationsmanagements sowie die konzeptionelle Ausarbeitung und Umsetzung. Ziel ist es, die GS RN-D bei der Koordination und Weiterentwicklung des RN-D zu unterstützen, dessen Etablierung als nationales touristisches Leitprodukt voranzutreiben und damit Deutschland als Fahrradland zu positionieren.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).