AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E31472846) · Abgerufen am 11.09.2026 07:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2b5e7df0-74fb-4374-8c37-a35e864295be/

Barbarossaplatz Bahnsteiganhebung (Los 1: Neu- und Umbau einer Fahrleitungsanlage; Los 2: Tiefbau, Maststellung und Bahnstrom; Los 3: Mastlieferungen- und Zusatzleistungen

Notice-ID: 2b5e7df0-74fb-4374-8c37-a35e864295be · Procedure-ID: abee6732-4eee-49d3-8956-b21de045f4e3

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Stammdaten

Auftraggeber
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln
Veröffentlicht
05.06.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234160 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neu- und Umbau einer Stadtbahn Hochketten-Fahrleitungsanlage von der Rampe Poststraße bis in die Kreuzung BBRP einschl. Anpassung an die vorhandene Anlage. Der zu erneuernde Streckenbereich erstreckt sich von der Kreuzung Barbarossaplatz bis ca. 50m in den U-Bahn-Tunnel und hat eine Streckenlänge von ca.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).