AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
REN - Rathaus Ensemble Neutraubling - Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Neutraubling, Neutraubling
- Veröffentlicht
- 21.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Neutraubling beabsichtigt für das Rathaus Ensemble (Rathaus, Stadthalle, Ratskeller) eine umfangreiche energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung eines möglichst großen Erhalts der Bausubstanz. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass sowohl die Infrastruktur in den Gebäuden auf den aktuellen Stand der Technik gebracht wird als auch die Strukturen und erforderlichen Kapazitäten der aktuellen Bedarfsplanung angepasst werden. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat dieses Projekt zur Umsetzung ausgewählt. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Weitere Förderungen erfolgen durch den Freistaat Bayern über die Regierung der Oberpfalz im Rahmen der Kommunalrichtlinie, der Städtebauförderung sowie über die BEG-Förderung für Kommunen durch die KfW. In der Stadtratssitzung am 17.12.2024 wurde im Rahmen der Freigabe der Entwurfsplanungen zu den Gebäuden ergänzend zu den o. g. Umgriffen beschlossen, dass auch die Neugestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen des Ensembles mit in den Projektumfang aufgenommen werden sollen. Die konkreten Projektziele und Anforderungen an die Frei- und Verkehrsanlagenplanung sind aus der Projektbeschreibung ersichtlich.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.07.2025
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.