AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2beb5601-b66f-40c8-8181-06a2d5e890bb/

Fachplanung Medizintechnische Ausrüstung zum „Klinikneubau im Lübbecker Land (KLL)“ für die Mühlenkreiskliniken AöR (MKK)

Notice-ID: 2beb5601-b66f-40c8-8181-06a2d5e890bb · Procedure-ID: 141ba68a-f0f1-4efc-a2e6-fd8dee92a090

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Stammdaten

Auftraggeber
Mühlenkreiskliniken AöR, Minden
Veröffentlicht
17.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fachplanungsleistungen der Medizintechnischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 für den KLL-Neubau der MKK, Standort Espelkamp-Gabelhorst, in Fortführung einer bereits erstellten/vorliegenden Antragsstellung auf Fördermittel des Krankenhausstrukturfonds II; Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die zugehörigen Teilleistungen für die fortschreibenden/vertiefenden LP1+2 sowie die vollständigen LP3+4 im Sinne der HOAI; LP5-7 in Stufe-2, LP8 in Stufe-3, LP9 in Stufe-4; Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Weiteres sh. Beschreibung unter Abschnitt 5.1.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hospitaltechnik Planungsgesellschaft mbH
Vertragsabschluss
29.11.2024
Zuschlagsentscheidung
18.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).