AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung und Montage von Busreifen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum
- Veröffentlicht
- 09.03.2025
- Frist (Submission)
- 07.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 34352200 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 1.763.277 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Lieferung und Montage vor Ort von ca. 300 Neureifen — Lieferung und Montage vor Ort von ca. 400 Neureifen — Lieferung und Montage vor Ort von ca. 120 Neureifen — Lieferung und Montage vor Ort von ca. 600 Neureifen — Lieferung und Montage vor Ort von ca. 300 Neureifen — Lieferung und Montage vor Ort von ca. 200 Neureifen — Lieferung und Montage vor Ort von ca. 140 Neureifen — Lieferung und Montage vor Ort von ca. 600 Neureifen
Lose
8 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Bochum
Los 2 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Dortmund
Los 3 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Herne
Los 4 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Hagen
Los 5 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Essen
Los 6 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Oberhausen
Los 7 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Ennepetal
Los 8 — Lieferung und Montage von Neureifen
- Erfüllungsort
- Herten
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 30.06.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.