AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kooperation Umbau Rodigallee, Los 3, Straßenbau 2. BA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Hamburg
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233120 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 12.038.390 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rodigallee, Jenfelder Allee - Öjendorfer Damm. Baustelleneinrichtung, Verkehrsführung, Erdbau, Tragschichten, Asphaltarbeiten, Betonarbeiten, Leitungsbauarbeiten, Kampfmittelsondierung, Landschaftsbau, Pflasterarbeiten, Straßenentwässerung, Beschilderung. Sanierung der Fahrbahn, der Nebenanlagen und Neubau/Sanierung Trummenanschlussleitungen, sowie Herstellung neuer Baumstandorte. Kabeltiefbau für 110 KV Leerrohre , Bau einer Muffenbaugrube . Bit. Fahrbahn ausbauen 22.400 m² Bit. Fahrbahn im Vollausbau herstellen 21.700 m² Wasserlauf aus Gussasphalt herstellen 820 m² Gehweg, Sicherheitsstreifen, Radweg in Pflasterbauweise herstellen 8.700 m² Parkstände, Überfahrten mit Wabenpflastersteine herstellen 1.200 m² Parkstände, Sicherheitsstreifen in Pflasterbauweise herstellen 230 m² Haltestellen in Betonbauweise herstellen 1.450 m² Hochbordsteine setzen 2.900 m Tiefbordsteine setzen 50 m Rasenbordsteine 1.300 m Flachbordsteine setzen 2.100 m Bussonderbord setzen 300 m Trummenanschlussleitung herstellen 500 m Trummen herstellen 104 Stk Boden, Tragschichten ausbauen und verwerten / entsorgen 13.000 t Betonaufbruch verwerten / entsorgen 3.100 t Baumgruben vorbereiten 22 Stk Leerrohre einbauen 110 kV 3x DN 160 + Begleitrohre 1x DN 125 Trassenlänge ca. 1600 m (Alle Angaben gerundet)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 11.06.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 72 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.