AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 17:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2cac3a01-2f82-449c-a27d-143407771eac/

Abrollcontainer für die Kreisfeuerwehrzentrale Schleswig-Flensburg

Notice-ID: 2cac3a01-2f82-449c-a27d-143407771eac · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d459109437

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat, Schleswig
Veröffentlicht
12.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Lieferung eines Abrollcontainers nach DIN 30722-1 zum Transport von feuerwehrtechnischem Verbrauchsmaterial. Der Abrollcontainer muss zum Auslieferungszeitpunkt dem neuesten Stand der Technik, allen gültigen Unfallverhütungsvorschriften und Rechtsvorschriften sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Die in den Vergabeunterlagen unter Los 1 (Fahrgestell) und Los 2 (Aufbau) aufgeführten Leistungen sind bereits beauftragt und dienen ausschließlich als Anhalt für eventuelle Schnittstellenverknüpfungen - sie sind daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.11.2025
Ende
01.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).