AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 02:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2cad0cf0-137b-4f4e-bf83-917097529255/

POT-03-FFB-011 - Patientenaufklärung

Notice-ID: 2cad0cf0-137b-4f4e-bf83-917097529255 · Procedure-ID: 7e65e029-0c25-4dc4-a861-5248957d95f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunalunternehmen Kreisklinik Fürstenfeldbruck / Seniorenheim Jesenwang, Fürstenfeldbruck
Veröffentlicht
13.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 3 Jahre. Der Auftraggeber beabsichtigt in Rahmen einer Offenen Ausschreibung die Beschaffung von Lizenzen für die Software E-ConsentPro - des Herstellers Thieme Compliance GmbH. Die Beschaffung dient der Ergänzung und Erweiterung der aktuellen stan-dardisierten Ausstattung der IT-Infrastruktur mit Lizenzen für die Software E-ConsentPro - des Herstellers Thieme Compliance GmbH. Diese Maßnahme ist Teil der Beschaffung eines Patientenportals, das in einem gesonderten Vergabeverfahren beschafft wird. Vertragsbeginn ist mit 01.01.2025.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Thieme Compliance GmbH
Vertragsabschluss
29.11.2024
Angebotsspanne
907.486 – 907.486 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).