AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Monitore und Zubehör; hier: 4k Monitore - ITZBund
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
- Frist (Submission)
- 28.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30231000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 5.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von verschiedenen Monitoren und Zubehör Ziel der Vergabe ist der Abschluss von 9 Rahmenvereinbarungen über jeweils 2 + (2 x 1) Jahre. Hierzu werden insgesamt 9 Lose ausgeschrieben. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den 9 folgenden Vergabeverfahren (VV) bekanntgemacht. Los 1: Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore - Bund allgemein (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 1) Los 2: Monitore und Zubehör, hier: Full-HD Monitore - ITZBund (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 2) Los 3: Monitore und Zubehör, hier: WQHD Monitore - Bund allgemein (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 3) Los 4: Monitore und Zubehör, hier: WQHD Monitore - ITZBund (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 4) Los 5: Monitore und Zubehör, hier: 4k Monitore - Bund allgemein (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 5) Los 6: Monitore und Zubehör, hier: 4k Monitore - ITZBund (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 6) Los 7: Monitore und Zubehör, hier: curved Monitore - Bund allgemein (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 7) Los 8: Monitore und Zubehör, hier: curved Monitore - ITZBund (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 8) Los 9: Monitore und Zubehör, hier: Zubehör (ZIB 14.06 - 99114/25/VV : 9) Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 6.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.12.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.