AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d759eef-64dc-43b8-b418-3c67ee062bd7/

Beschaffung und Einführung eines Zentralen Vertriebssystems und eines Produktverantwortlichensystems

Notice-ID: 2d759eef-64dc-43b8-b418-3c67ee062bd7 · Procedure-ID: 0d692930-62da-4668-b0f3-3779beb9469e

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
02.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34000000 — Transportmittel
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Einführung eines Zentralen Vertriebssystems ZVS (Los 1) und eines Produktverantwortlichensystems PVS (Los 2). Auftraggeber (AG) für die Beschaffung und Einführung der Systeme ist die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS GmbH). Die Vergabe der Leistungen erfolgt losweise. Mit Los 1 erfolgt die Vergabe der Beschaffung und Einführung eines Zentralen Vertriebssystems ZVS, mit Los 2 die Vergabe der Beschaffung und Einführung eines Produktverantwortlichensystems. Weitere Einzelheiten sowie Inhalt und Umfang der Beschaffungsleistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025
Ende
31.12.2037

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
31.01.2025
Zuschlagsentscheidung
20.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).