AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.06.2026 06:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2e181a2c-90e1-4661-a6fb-e1f69f715635/

SuS24004 Inspektion und Wartung von Turn-und Sportgeräten in Schulsporthallen der Stadt Karlsruhe in 2 Losen

Notice-ID: 2e181a2c-90e1-4661-a6fb-e1f69f715635 · Procedure-ID: 741fd687-ed8e-4413-a8cc-a66165fa8544

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe Hauptamt, Karlsruhe
Veröffentlicht
23.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92600000 — Freizeit und Kultur
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Leistungserbringung ist die Inspektion und Wartung von Turn- und Sportgeräten aller Fabrikate in allen Turn- und Sporthallen der Stadt Karlsruhe in 2 Losen (Anlagen 1 und 2) einschließlich der sofortigen Beseitigung von Mängeln bis zu einem Materialpreis von 300 Euro (netto) pro Halle beziehungsweise Hallenteil (Turngerätewartung). Darüber hinaus notwendige Instandsetzungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten sowie Montagearbeiten an allen fest eingebauten und an allen beweglichen Sportgeräten aller Fabrikate werden nach vorheriger Rücksprache und nach separatem Auftrag durchgeführt.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
27.05.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).