AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 00:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2e2487b0-e664-487e-8085-fb7ff028a4d0/

Neubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Technische Ausrüstung ELT

Notice-ID: 2e2487b0-e664-487e-8085-fb7ff028a4d0 · Procedure-ID: 0fe192eb-c08f-4f39-a874-192873a737cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schonungen, Schonungen
Veröffentlicht
23.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Schonungen beabsichtigt den Neubau ihres Bauhofes auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Ortsteil Marktsteinach an der Staatsstraße ST2266 / Einmündung Kreisstraße SW24.Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 200 – 700) belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 6,7 Mio. € brutto. (12/2024)Der Anteil der KG 400 (ELT) daran beträgt ca. 420.000 € brutto.Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Entsprechende Mittel (z.B. KfW oder Solar) sollen im Rahmen der Planungsphase gemeinsam mit dem AG untersucht werden.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung ELT erbracht. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
980 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).