AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 16:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2eaae7ba-14f4-4b0d-8e0d-b7ad8f1fbd51/

Betrieb der öffentlichen Beleuchtung

Notice-ID: 2eaae7ba-14f4-4b0d-8e0d-b7ad8f1fbd51 · Procedure-ID: 2c90cd65-0b5f-48b5-8aee-73bf8e93bbb0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
04.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50232100 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 79106 Freiburg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Freiburg. Die Stadt Freiburg beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14 und 17 VgV.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2040
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).