AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5CET/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 05:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2f4ecf8d-4845-4bc6-8293-857561ac30da/

Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des FKH

Notice-ID: 2f4ecf8d-4845-4bc6-8293-857561ac30da · Procedure-ID: 57b0d301-e586-47cb-8a74-ca7e1d5118de

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Böblingen, Böblingen
Veröffentlicht
28.02.2025
Frist (Submission)
31.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, ein sicheres Frauen- und Kinderschutzhaus mit integrierter Gewerbeeinheit am Standort Herrenberg zu errichten. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind dafür erforderliche Planungsleistungen und die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Neubaus in Holz-Hybrid-Bauweise oder Holz-Bauweise einschließlich dazugehöriger Freianlagen. Grundlage hierfür ist die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung einschließlich Baugenehmigung und im Besonderen das Statik-/TGA-Fachplanungskonzept. Auch wenn der Entwurf von einem Holz-Hybrid-Bau ausgeht, ist der Auftraggeber gegenüber einer Holzbauweise offen. Darüber hinaus legt die Funktionale Leistungsbeschreibung die Leitplanken der Ausschreibung fest. Die Sicherstellung der in dieser Leistungsbeschreibung hinterlegten Anforderungen ist neben der Erfüllung der Kosten- und Terminziele zentrales Anliegen des Auftraggebers. Ferner liegt für das Neubauprojekt ein Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vor. Die Kubatur des Gebäudes beträgt rund 4.550 m², die Nettogrundfläche liegt bei insgesamt etwa 1.085 m². Die Fertigstellung des Bauvorhabens hat spätestens bis Q3/2027 erfolgen. Der Auftraggeber beabsichtigt seit längerer Zeit, einen nachhaltigen Beitrag gegen Gewalt an Frauen zu leisten. Mit Kreistagsdrucksache Nr. 084/2021/1 stimmte der Kreistag daher dem Neubau eines Frauen- und Kinderschutzhauses in Herrenberg in Betriebsträgerschaft der Waldhaus Jugendhilfe gGmbH zu. Der Auftraggeber ist selbst nicht Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks, verfügt aber über ein Erbbaurecht der Stadt Herrenberg. Im Rahmen der erfolgten Entwurfsplanung achteten die Planer insbesondere auf eine möglichst über den gesamten Lebenszyklus herrschende, nachhaltige Bauweise mit sehr hoher Energieeffizienz. Der Neubau ist deshalb als KfW 40-Gebäude in Holz-Hybrid-Bauweise vorgesehen. Das Gebäude besteht aus einem Erd-, und zwei Obergeschossen (keine Unterkellerung). Konzipiert sind darüber hinaus 16 flexibel nutzbare Wohneinheiten, in denen zwischen 16 und 25 Personen einen Schutzraum finden sollen. Daneben erfassten die Planer zugehörige Gemeinschaftsflächen, Büro-, Beratungs- und Therapieräume sowie technische Funktionsräume. Teil der Baumaßnahme ist ebenfalls die Ausführungs- und Detailplanung und Errichtung der Freianlagen, die sich in einem offenen Bereich mit Zufahrt und sieben Pkw- Parkplätzen sowie einem gesicherten Bereich mit Garten, Spielplatz und Müllbehälter-/Abstellschuppen aufteilen. Das zuständige Baurechtsamt erteilte die entsprechende Baugenehmigung am 02.06.2023. Dabei hielt die Genehmigungsbehörde im Besonderen fest, dass das Bauvorhaben innerhalb der Erdbebenzone 2 liegt. Daneben hob das Baurechtsamt hervor, dass ein Teil der Feuerwehraufstellfläche in einem abgegrenzten Sicherheitsbereich liegt. Des Weiteren liegt das Bauvorhaben innerhalb der Wasserschutzzone IIIB des Zweckverbands Ammertal-Schönbuch-Gruppe und der Stadt Herrenberg. Schließlich empfahl die Behörde dem Auftraggeber, das Gebäude "starkregensicher" zu erstellen, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass über die entsprechende Topografie ein abfließender Starkniederschlag an das geplante Gebäude gelangt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).