AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2f76ee4e-9b14-4799-8b10-47db7df981b7) · Abgerufen am 03.10.2026 02:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2f76ee4e-9b14-4799-8b10-47db7df981b7/

Rahmenvereinbarung Fahrschuldienstleistungen

Notice-ID: 2f76ee4e-9b14-4799-8b10-47db7df981b7 · Procedure-ID: ed33e79f-c93c-4c87-8c83-8f0ceacef725

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Bezugsberechtigte
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
10.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80411000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz hat eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) über verschiedene Fahrschuldienstleistungen ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Fahrschule Hackenbruch GmbH ehemals
Vertragsabschluss
09.12.2024
Angebotsspanne
516.324 – 649.989 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).