AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis Celle
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Celle- Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV, Celle
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- Frist (Submission)
- 23.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Los 1 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im Linienbündel Stadt Celle im Umfang von ca. 1.258.728 Fahrplan-km/a. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der Betrieb endet am 31.03.2035. — Los 2 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im Linienbündel Nord im Umfang von ca. 663.243 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca. 269.831 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der Betrieb endet am 31.03.2035. — Los 3 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im Linienbündel West im Umfang von ca. 1.042.472 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca. 121.384 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der Betrieb endet am 31.03.2035. — Los 3 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im Linienbündel Südost im Umfang von ca. 1.204.505 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca. 283.524 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der Betrieb endet am 31.03.2035.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 10 Jahre
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 31.03.2035
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.