AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für eine Liegenschaft des Bundesamts für Justiz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vergabekammer des Bundes, Bonn
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- Frist (Submission)
- 05.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Ausschreibung für die „Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen“ einer seiner Liegenschaften veröffentlicht. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft verantwortlich zeichnet. Die geforderten Leistungen beinhalten sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung umfassender Grundreinigungsarbeiten. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die hohen Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Die Beauftragung eines entsprechenden Dienstleisters ist notwendig, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft dauerhaft zu sichern und ein angenehmes sowie gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu schaffen. Die detaillierten Anforderungen und spezifischen Leistungsbeschreibungen sind in der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu finden, die potenziellen Bietern zur Verfügung steht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2026
- Ende
- 31.01.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.