AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und die Montage von sonstigen Sitzmöbeln für die Stadt Wuppertal, der ihr zugehörigen Gesellschaften und Eigenbetriebe sowie Ausstattung der Bundesbahndirektion
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wuppertal, Wuppertal
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Frist (Submission)
- 20.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rahmen-Höchstwert
- 200.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und die Montage von sonstigen Sitzmöbeln • für die Ausstattung der von der Stadt sowie in Teilen für gemeinsam mit dem Jobcenter genutzte Flächen in der Bundesbahndirektion im festen Lieferzeitraum zwischen dem 22.04.2025 bis 31.05.2025 (Teil A) • sowie zur Deckung des weiteren Bedarfs an Sitzmöbeln der Stadt Wuppertal, der ihr zugehörigen Gesellschaften und Eigenbetriebe über die gesamte Vertragslaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 28.02.2026 (Teil B). Der Rahmenvertrag hat über die gesamte Vertragslaufzeit insgesamt ein Höchstabnahmevolumen von 200.000 € netto für die Teile A und B zusammen. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung endet automatisch am 28.02.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens. Eine Verpflichtung zur Beauftragung des geschätzten Höchstabnahmevolumens besteht nicht. Dabei handelt es sich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann ohne Auswirkungen auf den Angebotspreis und die Qualität der Leistung nach unten abweichen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Nachprüfungsstelle, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.