AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 14:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/30c8eaef-de3d-4270-8b2a-4ef3b40d2119/

Beschaffung 3 Notarzteinsatzfahrzeuge und Medizingeräten

Notice-ID: 30c8eaef-de3d-4270-8b2a-4ef3b40d2119 · Procedure-ID: 85c31c1b-e498-497d-9785-908bf9f7c776

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Feuerwehr, Berlin
Veröffentlicht
13.04.2026
Frist (Submission)
19.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34114100 — Transportmittel
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
629.771 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffungsvorgang der Berliner Feuerwehr über den Bau und die Lieferung von 3 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sowie Lieferung von Medizingeräten (Beatmungsgeräten, Monitoring-Geräten, elektrischen Absaugpumpen)

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 3 NEF

Geschätzter Wert
420.000 €

Los 2 — Los 2 Beatmungsgeräte

Geschätzter Wert
60.900 €

Los 3 — Los 3 Monitoring-Geräte

Geschätzter Wert
144.000 €

Los 4 — Los 4 elektrische Absaugpumpen

Geschätzter Wert
4.871 €

Vertragslaufzeit

Beginn
29.06.2026
Ende
04.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).