AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31eccc93-0b6e-427d-a846-8d5eecf9684a) · Abgerufen am 17.10.2026 22:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/31eccc93-0b6e-427d-a846-8d5eecf9684a/

Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken

Notice-ID: 31eccc93-0b6e-427d-a846-8d5eecf9684a · Procedure-ID: 31eccc93-0b6e-427d-a846-8d5eecf9684a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeindeverwaltungsverband Meersburg, Meersburg
Veröffentlicht
14.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
43.380.192 €
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Der GVV Meersburg plant die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Rahmen des sogenannten „Betreibermodells“. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des zu errichtenden Netzes, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Tiefbau und Verlegung der passiven Infrastruktur werden in einer separaten Ausschreibung vergeben.

Vertragslaufzeit

Periode
204 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).