AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 17:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/32b51151-8cd9-4abe-b3ca-c798dfdd8c14/

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie sowie Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen

Notice-ID: 32b51151-8cd9-4abe-b3ca-c798dfdd8c14 · Procedure-ID: fe800929-804b-4954-89dc-076c359819b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Esslingen GmbH, Esslingen a. N.
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33111700 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragsgegenstand umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie des Klinikums Esslingen sowie die Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen über eine Laufzeit von 8 Jahren. Der Auftragnehmer schuldet sämtliche geräte- und projektbezogenen Planungs-, Koordinations-, Einbringungs-, Montage-, Installations-, Inbetriebnahme-, Schulungs- und Abnahmeleistungen, die für eine betriebsbereite Übergabe des Systems erforderlich sind.

Vertragslaufzeit

Periode
96 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).