AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156580) · Abgerufen am 27.08.2026 18:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/32d0d643-aa55-4f8a-bff5-b26be937aeea/

Sanierung Adolph-Holm Kindergarten - Rohbauarbeiten

Notice-ID: 32d0d643-aa55-4f8a-bff5-b26be937aeea · Procedure-ID: 84a39cac-5e10-43ed-a593-69357bae3abb

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Adendorf, Adendorf
Veröffentlicht
05.08.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45223220 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es wird die Kernsanierung sowie die Erweiterung eines erdgeschossigen Kindergartens ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis umfasst die Mauer- und Betonarbeiten für dieses Projekt. KS-Mauerwerk 17,5er 690m2 KS-Mauerwerk 11,5er 140m² KS-Mauerwerk 24er 220m² Verblendmauerwerk, inkl. Dämmung 250m² Stb.-Sohlen 18-20cm 550m² Streifen- und Einzelfundamente inkl. Schalung 80m³ Ringbalken 17,5er 320m Ringbalken 11,5er 125m Ringbalken 24er 120m Baustab- und Mattenstahl 10to Herstellen und verschließen div. Tür- und Fensteröffnungen Erhöhung des Bestandsmauerwerks

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
09.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).