AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 19:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/32d3afe2-a00d-455a-b042-1ad1ca6aad9f/

Stadt Glückstadt: Ausschreibung für die Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung)

Notice-ID: 32d3afe2-a00d-455a-b042-1ad1ca6aad9f · Procedure-ID: 32d3afe2-a00d-455a-b042-1ad1ca6aad9f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Glückstadt, Glückstadt
Veröffentlicht
29.04.2026
Frist (Submission)
29.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gebäudereinigung für 18 Objekte der Stadt Glückstadt mit zwei Losen für die Unterhalts- und Grundreinigung und einem Los für die Glasreinigung

Lose

3 Lose — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung

Laufzeit
keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar

Los 2 — Los 2: Unterhaltsreinigung

Laufzeit
keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar

Los 3 — Los 3: Glasreinigung

Laufzeit
keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).