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Ordnungsgemäßen Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) und Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899), Auftragszeitraum: 2027 - 2030
Niersverband · Viersen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (Abfallschlüssel 190802) sowie Abfällen a.n.g. (Abfallschlüssel 190899) für die Jahre 2027 bis 2030 in folgenden Losen: Los 1 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „stichfestes Material“, 800 – 1.200 t/a, Anlieferung in Containern (NV-Fahrzeug) Los 2 - Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 19 08 02) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 900 – 1.400 t/a, Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma) Los 3 - Abfälle a. n. g. (Abfallschlüssel 19 08 99) von diversen Betriebsanlagen des Niersverbands, „wässriges Material“, 250 – 550 t/a, Anlieferung in Saugwagen (Fremdfirma) (Bei diesen Abfällen handelt es sich um Sand – ähnlich Sandfangrückständen – mit abwassertypischen Verunreinigungen, der bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen, Schlammspeichern, Regenüberlauf-/Regenrückhaltebecken usw. auf den Betriebsanlagen des Niersverbands anfällt)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Der Niersverband vergibt die ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen (190802) und sonstigen Abfällen (190899) aus Kläranlagen für 2027-2030 in drei Losen mit Mengen von ca. 800-1.200 t/a (Los 1), 900-1.400 t/a (Los 2) und 250-550 t/a (Los 3).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Angebotspreis für die ordnungsgemäße Entsorgung einschließlich Verwiegung, ggf. CO2-Zuschlag, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, abzüglich gewährter Rabatte/Skonti und zuzüglich Transportkosten zu der/den vom Bieter angegebenen Entsorgungsanlage(n) sowie bei Verbringung der Abfälle ins Ausland zuzüglich der Kosten, die dem Auftraggeber für die Durchführung der hierfür notwendigen Notifizierungsverfahren entstehen (vgl. Leistungsverzeichnis: „Wirtschaftlichkeit“).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Der Bieter ist Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
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Eintragung Handelsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: - Der Bieter ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bieter ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er wir nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seiner Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bieter erklärt, dass er die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb – für die zur Ausführung des Auftrags gemäß § 56 Abs. 2 KrWG notwendigen Tätigkeiten - für Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer 190802 bzw. 190899 nach AVV. Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungs-/Zahlungs¬bestätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflicht und die Kopie(n) der/des Genehmigungsbescheide(s) der Entsorgungsanlage(n) für die Entsorgung von Abfällen der AVV-Nr. 190802 bzw. 190899 vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 06.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 466 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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