AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 01:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3469a2f2-ba97-4e91-a94a-fdae4ee7560b/

Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2

Notice-ID: 3469a2f2-ba97-4e91-a94a-fdae4ee7560b · Procedure-ID: 0979f943-f612-4b18-b776-5848c360db02

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Berlin
Veröffentlicht
09.04.2026
Frist (Submission)
20.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85311000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Columbiadamm 10, Hangar 1-3 und P3, 12101 Berlin, zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2026
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
194 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).